Nur aus privaten Hausgärten von Bürgern aller Ortschaften
der Stadt Bad Schmiedeberg, die vom Landkreis Wittenberg zur
personenbezogenen Leistungsgebühr veranlagt werden,
darf Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden.
Zum Grünschnitt gehören Baum-, Hecken- und Strauchschnitt,
Laub, Gras und Pflanzenreste.
Der Grünschnitt muss selbst in einen Container eingelagert werden.