Die Bundestagswahl 2025 – Wichtige Hinweise
Durch die beschlossene Auflösung des Bundestages wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vorgezogen. Die Wahl findet im gesamten Bundesgebiet statt. Als Wahltermin ist Sonntag, der 23. Februar 2025 verkündet. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Zusammensetzung des neuen Bundestages mitzubestimmen.
Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages gelten bei dieser Neuwahl verkürzte Fristen für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die es zu beachten gilt.
Die Stadt Bad Schmiedeberg gehört zum neu zugeschnittenen Wahlkreis „70 Anhalt-Dessau-Wittenberg“. Die Kreiswahlleitung dieses Wahlkreises ist dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld übertragen.
Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages gelten bei dieser Neuwahl verkürzte Fristen für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die es zu beachten gilt.
Die Stadt Bad Schmiedeberg gehört zum neu zugeschnittenen Wahlkreis „70 Anhalt-Dessau-Wittenberg“. Die Kreiswahlleitung dieses Wahlkreises ist dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld übertragen.
In der Stadt Bad Schmiedeberg werden derzeit die Wählerverzeichnisse erstellt. Hierin werden alle Personen von Amts wegen eingetragen, die für diese Wahl wahlberechtigt und mit Wohnsitz in der Stadt Bad Schmiedeberg melderechtlich angemeldet sind. Nur wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann seine Stimme abgeben! Wer im Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung (Kartenformat). Diese geht den Wahlberechtigten ab Mitte Januar bis spätestens bis zum 2. Februar 2025 postalisch zu. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Namensschild auf Ihrem Briefkasten und die Hausnummer sichtbar zu erkennen ist.
Jeder, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Einwohnermeldeamt (Tel. 034925-68150 oder 68151) melden.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag endet die Frist am 2. Februar 2025. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland melderechtlich gemeldet sind. Sie können nur an der Wahl teilnehmen, wenn sie den Eintrag in ein Wählerverzeichnis erhalten. Dazu müssen sie fristgerecht einen Antrag stellen. Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin einzusehen.
Wahlberechtigt für die Bundestagwahl sind alle Deutschen im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für Ihre Stimmabgabe gilt: Sie haben eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Bewerber aus dem Wahlkreis 70 direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei nach Landesliste gewählt, die maßgebend für die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Bundestag insgesamt ist.
Die Stimmabgabe können Sie direkt am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder durch Briefwahl erbringen.
Jeder, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Einwohnermeldeamt (Tel. 034925-68150 oder 68151) melden.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag endet die Frist am 2. Februar 2025. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland melderechtlich gemeldet sind. Sie können nur an der Wahl teilnehmen, wenn sie den Eintrag in ein Wählerverzeichnis erhalten. Dazu müssen sie fristgerecht einen Antrag stellen. Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin einzusehen.
Wahlberechtigt für die Bundestagwahl sind alle Deutschen im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für Ihre Stimmabgabe gilt: Sie haben eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Bewerber aus dem Wahlkreis 70 direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei nach Landesliste gewählt, die maßgebend für die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Bundestag insgesamt ist.
Die Stimmabgabe können Sie direkt am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder durch Briefwahl erbringen.