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Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis

Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel im Bürgeramt, in der Bank oder am Empfang eines Hotels.
Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes.

Im Internet ist es anders: Wenn Sie eine Internetseite besuchen, steht Ihnen der Anbieter der Website nicht persönlich gegenüber. Ausweisen können Sie sich trotzdem.

Dazu verwenden Sie den Online-Ausweis, der in jedem Personalausweis im Scheckkartenformat enthalten ist.

Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigen.

Nach wie vor ist der Personalausweis ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können.
Produziert wird der Personalausweis – in der Bundesdruckerei Berlin.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?


Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reise innerhalb der Europäischen Union.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt siehe Download Anträge/Formulare

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • ein biometrisches Passfoto

-  Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass

-  Geburtsurkunde

-  sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder

-  Sorgerechtsnachweis ( Negativbescheid des Jugendamtes) bei nur

    einem Sorgeberechtigten

-  die Kinder müssen bei der Beantragung immer anwesend sein

Gebühren

Ausstellung Personalausweis

Antragstellende Person ab 24 Jahren

37,00 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro

Ausstellung Reisepass

 

Antragstellende Person ab 24 Jahren

70,00 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren

37,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

26,00 Euro

 

Gültigkeit des Dokuments

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt und Vorläufige Reisepässe für 1 Jahr.

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Fingerabdrücke

Seit dem 02.08.2021 ist die Erfassung der Fingerabdrücke für deutsche Personalausweise verpflichtend.
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt Bad Schmiedeberg, Markt 10

Telefon 034925 – 68150

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag von  09.00 -12.00 Uhr