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Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis

Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis

Den neuen Personalausweis bekommen Sie seit dem 1. November 2010 in unserer Personalausweisbehörde/ Einwohnermeldeamt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

 

Den neuen Personalausweis bekommen Sie seit dem 1. November 2010 in unserer Personalausweisbehörde/ Einwohnermeldeamt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Sie müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.

Der neue Personalausweis

Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher.

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen.

Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei Berlin.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt(siehe Download Anträge/Formulare)

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • ein biometrisches Passfoto

-  Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass

-  Geburtsurkunde

-  sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder

-  Sorgerechtsnachweis ( Negativbescheid des Jugendamtes) bei nur

    einem Sorgeberechtigten

-  die Kinder müssen bei der Beantragung immer anwesend sein

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren

28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro

Ausstellung Reisepass

 

Antragstellende Person ab 24 Jahren

60 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren

37,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

26 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der  Vollendung des 16.Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Eine Gebührenbefreiung für die Erstaustellung eines Personalausweises wie bisher, gibt es seit dem 01. November 2010 nicht mehr.

 

Gültigkeit des Dokuments

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt und Vorläufige Reisepässe für 1 Jahr.

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Fingerabdrücke

Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt Bad Schmiedeberg, Markt 10

Telefon 034925 – 68150

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09.00  – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag von   09.00 -12.00 Uhr

An den anderen Tagen nach Vereinbarung.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit an jedem 1. Samstag im Monat von 09.00 -11.00 Uhr Ihre Angelegenheiten im Einwohnermeldeamt zu klären.

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