Baumschutz / Baumfällung beantragen
Hinweise zur Antragsbearbeitung
für beabsichtigte Arbeiten an geschützten Bäumen auf Privatgrundstücken, ist ein schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer, dessen Bevollmächtigten, einem Nutzungsberechtigten oder Nachbarn zu stellen.
Fällungen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen, sofern keine Gefahr im Verzug ist, im Zeitraum vom 01.10 bis 28.02. durchzuführen.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung erteilt worden ist.
Antragsangaben
- Baumart, Stammumfang (gemessen in 1,00 Meter Höhe), Kronendurchmesser
- Lageplan oder Standortskizze des geschützten Baumbestandes
- Antragsbegründung
- Firmenangebot oder Gutachten falls vorhanden Vollmacht soweit erforderlich
Eine Baumfällgenehmigung ist grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität).
Rechtsvorschriften
BaumschutzsatzungFormulare
Antrag auf Baumfällung
Umweltamt
Herr Leuker