Information des Einwohnermeldeamtes
für alle Vermieter bzw. Wohnungsgeber
Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Es enthält einige grundlegende Änderungen für Vermieter und Wohnungsgeber. Im § 19 des Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass bei einer Anmeldung bzw. bei einer Ummeldung grundsätzlich der Vermieter bzw. der Wohnungsgeber eine Zustimmungsbescheinigung zu erstellen hat.