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Information des Einwohnermeldeamtes

für alle Vermieter bzw. Wohnungsgeber

Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Es enthält einige grundlegende Änderungen für Vermieter und Wohnungsgeber. Im § 19 des Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass bei einer Anmeldung bzw. bei einer Ummeldung grundsätzlich der Vermieter bzw. der Wohnungsgeber eine Zustimmungsbescheinigung zu erstellen hat.

Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis

Den neuen Personalausweis bekommen Sie seit dem 1. November 2010 in unserer Personalausweisbehörde/ Einwohnermeldeamt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

 

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