Skip to main content

Information des Einwohnermeldeamtes

für alle Vermieter bzw. Wohnungsgeber

Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Es enthält einige grundlegende Änderungen für Vermieter und Wohnungsgeber. Im § 19 des Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass bei einer Anmeldung bzw. bei einer Ummeldung grundsätzlich der Vermieter bzw. der Wohnungsgeber eine Zustimmungsbescheinigung zu erstellen hat.

Bei der Vorlage eines Mietvertrages ist darauf zu achten, dass alle mit einziehenden Personen namentlich aufzuführen sind. Ohne diese Bescheinigung bzw. ohne Vorlage des Mietvertrages kann keine Person mehr an- bzw. umgemeldet werden.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Schmiedeberg

Frau Hesse

034925 - 68150

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

Wohnungsgeberbestätigung

 

Diese Webseite verwendet nur die technisch zwingend erforderlichen Cookies zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten zu Ihrem Benutzerverhalten.