Information des Einwohnermeldeamtes
für alle Vermieter bzw. Wohnungsgeber
Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Es enthält einige grundlegende Änderungen für Vermieter und Wohnungsgeber. Im § 19 des Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass bei einer Anmeldung bzw. bei einer Ummeldung grundsätzlich der Vermieter bzw. der Wohnungsgeber eine Zustimmungsbescheinigung zu erstellen hat.
Bei der Vorlage eines Mietvertrages ist darauf zu achten, dass alle mit einziehenden Personen namentlich aufzuführen sind. Ohne diese Bescheinigung bzw. ohne Vorlage des Mietvertrages kann keine Person mehr an- bzw. umgemeldet werden.
Für Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Schmiedeberg
Frau Hesse
034925 - 68150
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt: