Zum dritten Mal wird in der Stadt Bad Schmiedeberg ein Jugendstadtrat für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Als Rechtsgrundlage hierfür hat der Stadtrat eine Satzung für den Jugendstadtrat erlassen. Wahlleiter dieser Wahl ist die Bürgermeisterin. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und der Vorsitzenden des Kultur-, Sozial- und Tourismusausschusses des Stadtrates.
Als Wahltag hat die Wahlleiterin den 10.11.2025 festgelegt.
Wer wählt den Jugendstadtrat und wer kann gewählt werden?
Der Wahltag ist wichtig für die Bestimmung der Wahlberechtigung. Nur wer zur Wahl „wahlberechtigt“ ist, darf
Seine Stimme für die Wahl abgeben und so den neuen Jugendstadtrat
mitwählen (dann bin ich „Wähler“) und
Wenn man in den neuen Jugendstadtrat gewählt werden will und eine
Bewerbung in Form eines Wahlvorschlages einreicht (dann bin ich
„Wahlbewerber/Wahlvorschlag“).
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche, die in der Einheitsgemeinde Stadt Bad Schmiedeberg seit 09.08.2025 (3 Monate vor der Wahl) wohnen und am 10.11.2025 das 12. Lebensjahr vollendet, jedoch das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (12 bis 19 Jahre alt)...
Die vollständige Bekanntmachung und das Formular "Wahlvorschlag Jugendstadtrat Bad Schmiedeberg" (Fristende 25.09.2025) Findet Ihr unter: https://www.bad-schmiedeberg.de/seite/716702/jugendstadtrat.html