Skip to main content

Baumschutz / Baumfällung beantragen

In der Stadt Bad Schmiedeberg werden alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang aller bebauten Ortsteile (Innenbereich) im Sinne § 34 Baugesetzbuch und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen mit mindestens 50 cm Stammumfang, gemessen 100 cm über dem Erdboden, unter Schutz gestellt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Liegt der Kronenansatz tiefer als 100 cm über dem Erdboden, ist dieser Ansatz für die Messung maßgebend.

Hinweise zur Antragsbearbeitung

für beabsichtigte Arbeiten an geschützten Bäumen auf Privatgrundstücken, ist ein schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer, dessen Bevollmächtigten, einem Nutzungsberechtigten oder Nachbarn zu stellen. Fällungen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen, sofern keine Gefahr im Verzug ist, im Zeitraum vom 01.10 bis 28.02. durchzuführen.
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung erteilt worden ist.

Antragsangaben

  • Baumart, Stammumfang (gemessen in 1,00 Meter Höhe), Kronendurchmesser
  • Lageplan oder Standortskizze des geschützten Baumbestandes
  • Antragsbegründung
  • Firmenangebot oder Gutachten falls vorhanden Vollmacht soweit erforderlich

Eine Baumfällgenehmigung ist grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität).

Rechtsvorschriften

Baumschutzsatzung

Formulare

Antrag auf Baumfällung

Umweltamt
Herr Leuker

Diese Webseite verwendet nur die technisch zwingend erforderlichen Cookies zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten zu Ihrem Benutzerverhalten.